| 
Letzte Aktualisierung:
19-Nov-18 
15:53 
 | 
| ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST | |||||
| Nach der landesweiten Reform des Not- und Bereitschaftsdienstes dürfen 
	  niedergelassene Ärzte nun nicht mehr dezentral in ihren Praxen den 
	  Notdienst anbieten, sondern müssen diesen an zentral eingerichteten 
	  Notfallpraxen ableisten.  Diese 
	  Notfallpraxis ist Mittwoch und Freitag von 16 bis 21 Uhr und Samstag, 
	  Sonntag und an Feiertagen von 09 bis 21 Uhr besetzt. | |||||
| 
       
 
 | |||||
| 
 | |||||